Nein. – Der Grenzwert für Handys wird als SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) angegeben. Die spezifische Absorptionsrate beschreibt, wie viel Leistung pro Kilogramm Körpergewicht absorbiert wird, angegeben in Watt pro Kilogramm (W/kg). Für eine Ganzkörperbestrahlung gilt ein SAR-Wert von 0,08 W/kg und für eine Teilkörperbestrahlung, wie z.B. der des Kopfes gelten 2 W/kg.
Fälschlicherweise wird der SAR-Wert immer wieder als Grenzwert bezeichnet. Damit täuscht dieser Wert eine verordnete Sicherheit vor und lässt sich so besser als Verkaufsargument missbrauchen. Beim SAR-Wert handelt es sich aber lediglich um einen Richtwert, welcher von den Herstellern nicht verbindlich eingehalten werden muss, was entsprechende Überprüfungen auch zeigen.
Der SAR-Wert berücksichtig nur die Wärmewirkung der Hochfrequenzstrahlung und soll damit sicherstellen, dass sich bei einem Wert von z.B. 2 W/kg, ein Gewebe um nicht mehr als 1 Grad erwärmt. Dies scheint ein sehr strenger Wert zu sein, wenn wir bedenken was z.B. direkte Sonneneinstrahlung auf nackter Haut oder eine warme Bettflasche auf dem Bauch an Gewebeerwärmung hervorrufen kann.
Aber bereits dieses reduzierte Modell ist untauglich für den Gesundheitsschutz:
Der SAR Wert ist aber vor allem deshalb untauglich, weil er über die Auswirkungen auf Zellvorgänge in lebenden Organismen keine Aussagen macht.
Die Probleme der Be- und Verstrahlung liegen nicht primär in der Erwärmung. Die momentane Praxis mutet an, wie wenn man Röntgenstrahlung mit einem Thermometer messen würde: Bleibt die Erwärmung des Patienten unter 1° Celsius, so sind keine Schäden vorhanden…
Es geht um die athermischen, biologischen Wirkungen der Funkfelder, z.B. ihre Wirkung auf den Ionenaustausch, auf die Zellteilung, auf die Blut-Hirn-Schranke, auf die Energiegewinnung der Zelle (ATP), auf den Einfluss auf die Bildung freier Radikale, auf die Gehirnströme, auf die Blutverklumpung, usw.. Misst man beim Telefonieren die Leistungsflussdichte, so kommt man bereits bei mehreren 100.000 µWatt/m2; auf gesundheitsschädliche Spontaneffekte. Diese Werte werden bei einem Handy und einem handelsüblichen Schnurlostelefon nach DECT-Standard schnell erreicht. Die Folgen: Die Polizei stellt fest, dass sich Autofahrer nach einem Handytelefonat im Auto in einem Zustand befinden, vergleichbar mit 0,8 Promille Alkohol im Blut (Stuttgarter Zeitung vom 6.9.2008). Was hat sich hier im Gehirn geändert? Das kann nicht mit thermischen Wirkungen – einem heißen Kopf – erklärt werden. Während Ihr Kind telefoniert, verändern sich Zellfunktionen im Gehirn, das ist wissenschaftlich belegt.
Der SAR-Wert gibt also nur eine Scheinsicherheit, er ist ein Verkaufsargument, das Äpfel mit Birnen vergleicht. Der SAR-Wert ist ein untaugliches Instrument des Gesundheitsschutzes und die Aussage „Keine Erwärmung – keine Gefahr!“ geradezu absurd.
„Man sollte davon ausgehen, dass einige Bevölkerungsgruppen wie z. B. Kinder, Schwangere und sehr empfindliche Personengruppen besonders empfindlich auf nichtthermische Mikrowellenexpositionen reagieren können. Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass das SAR-Konzept, das zur Festlegung von Sicherheitsrichtlinien weite Verbreitung gefunden hat, als einziger Bewertungsmaßstab für die Abschätzung der Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk-Mikrowellenstrahlung nicht sinnvoll ist.“
Prof.I.Y.Belyaev, Universität Stockholm, „Risikoabschätzung von Langzeitexpositionen gegenüber nichtthermischer Mobilfunk-Mikrowellenstrahlung“, 2006
„In lebenden Organismen finden biologische Prozesse wie Zellteilung, Zelldifferenzierung etc. statt, die die Moleküle, speziell die DNA und die RNA sehr verletzbar machen. Chemische Verbindungen werden aufgebrochen und neue gebildet. DNA-Ketten werden geöffnet, vervielfältigt und neue Zellen werden gebildet. Eine viel tiefere Energieschwelle kann für eine Störung der zellulären Prozesse genügen. Es wird überhaupt sehr schwer sein, eine untere Energieschwelle zu definieren, um eine Störung in Lebensprozessen, für die die molekulare Instabilität eine Vorbedingung ist, auszuschließen.“
Lutz, Josef, Adlkofer, Franz: Einwände gegen die derzeitigen Grenzwerte für Mikrowellenstrahlung, Chemnitz 2007 Proceedings of WFMN07, TU Chemnitz 2007