Berlin – Es gibt keinen Beleg dafür, dass die Strahlung von Mobiltelefonen, WLAN-Geräten, Bluetooth-Schnittstellen oder auch von Babyüberwachungsgeräten für den Menschen gesundheitliche Risiken haben. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundes­regierung in einer neuen Unterrichtung an den Bundestag. „Im Bereich niedriger Intensitäten hochfrequenter Felder konnten gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge nicht-thermischer Wirkungen in jahrzehntelanger Forschung bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden“, heißt es darin.

Im Jahr 2002 hat der Bundestag die Bundesregierung beauftragt, regelmäßig über die Forschungsergebnisse zu berichten, die sich auf die gesundheitliche Auswirkungen von Mobilfunktechnologien beziehen und auf die Möglichkeiten, deren Strahlungen zu vermindern. Die aktuelle Unterrichtung bezieht sich auf den Zeitraum von September 2016 bis Ende August 2018.

Im Fokus stehen hochfrequente elektromagnetische Felder. Sie umfassen den Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz und werden allgemein für die drahtlose Informationsübertragung genutzt, neben dem Mobilfunk auch für Hörfunk und Fernsehen sowie im Haushalt zum Beispiel für Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth und Babyüberwachungsgeräte.

Gewebeerwärmung ist maßgeblich

„Maßgeblich für die Beurteilung von möglichen gesundheitlichen Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder ist nach dem derzeitigen wissen­schaftlichen Kenntnisstand weiterhin die Gewebeerwärmung. Erst wenn sich durch die Einwirkung hochfrequenter Felder die Körpertemperatur um deutlich mehr als ein Grad erhöhte, konnten in wissenschaftlichen Untersuchungen gesundheitlich bedeutsame Beeinträchtigungen nachgewiesen werden“, schreiben die Autoren der Unterrichtung.

Während die thermischen Wirkungen der hochfrequenten Felder unstrittig seien, drehe sich die öffentliche und wissenschaftliche Diskussion allerdings eher die Frage, ob nichtthermische Wirkungen bei niedrigen Intensitäten zu gesundheitlichen Beein­trächtigungen führen könnten. Nichtthermische Effekte sind biologische Effekte, die nicht mit einer Erwärmung des Körpergewebes erklärt werden können, zum Beispiel mögliche „Kraftwirkungen“ auf einzelne Zellen. Diese träten im Mobilfunkfrequenz­bereich aber erst bei wesentlich höheren Intensitäten auf als die thermischen Wirkungen.

Kausaler Zusammenhang zu Beschwerden von elektrosensiblen Personen nicht nachweisbar.

In der öffentlichen Diskussion spielt außerdem ein „Elektrosensibilität“ genanntes Phänomen immer wieder eine Rolle, also die Frage, ob es Personen gibt, die besonders empfindlich auf hochfrequente Felder reagieren, sodass bei Ihnen diverse gesund­heitliche Beschwerden ausgelöst werden könnten.

„Betrachtet man hierzu die Ergebnisse der nationalen und internationalen Studien, so hat sich an der Einschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den Beschwerden der elektrosensiblen Personen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern nicht nachweisbar ist, nichts geändert“, schreibt die Bundesregierung. Diese Einschätzung teile auch die Weltgesundheits­organisation (WHO).

„Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist“, lautet das Fazit der Bundesregierung.

Eine vollständige Entwarnung will sie dennoch nicht geben: „Wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen weiterhin hinsichtlich der Frage nach möglichen Langzeitrisiken bei intensiver Handynutzung über mehr als 15 Jahre. Außerdem könnten Kinder, ältere Menschen oder Kranke empfindlicher auf hochfrequente elektromagnetische Felder reagieren als gesunde Erwachsene“, schreiben die Autoren der Unterrichtung. Das Bundesamt für Strahlenschutz sehe weiterhin Forschungsbedarf zur Klärung dieser offenen Fragen.

Quelle: © hil/aerzteblatt.de

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